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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09   

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https://dejure.org/2010,18586
OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09 (https://dejure.org/2010,18586)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.04.2010 - 2 L 135/09 (https://dejure.org/2010,18586)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. April 2010 - 2 L 135/09 (https://dejure.org/2010,18586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 55 Abs 3 Nr 3 AufenthG 2004
    Keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Ermessenswege bei Verletzung der Mitwirkungspflichten in Bezug auf die Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines in der Türkei geborenen Staatenlosen yezidischer Religionszugehörigkeit; Berücksichtigung der unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehender Mittel getätigten Versuche eines Ausländers zur Ausräumung tatsächlicher Abschiebungshindernisse i.R.e. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ausweisung und Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisung eines in der Türkei geborenen Staatenlosen yezidischer Religionszugehörigkeit; Berücksichtigung der unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehender Mittel getätigten Versuche eines Ausländers zur Ausräumung tatsächlicher Abschiebungshindernisse i.R.e. ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97

    Übermittlung einer Berufungsschrift durch Telefax - Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09
    Die Behörde kann im Rahmen ihrer Ermessensausübung berücksichtigen, dass Bemühungen um Rücknahme des Staatenlosen durch seinen (ehemaligen) Heimatstaat noch Erfolg haben könnten (vgl. zur Erteilung eines Reiseausweises nach Art. 28 Satz 2 StlÜbk: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 -, Buchholz 402.27 Art. StlÜbk Nr. 6).

    Vom Ausgangspunkt der Behörde ist es folgerichtig und rechtlich nicht zu beanstanden, von einem Staatenlosen weitreichende Bemühungen um die Verleihung der in Betracht kommenden Staatsangehörigkeit zu verlangen; dazu gehört u. a., den förmlichen Anforderungen zu entsprechen, die das als Aufnahmestaat in Betracht kommende Land für Einbürgerungsanträge aufgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997, a. a. O.).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09
    Für die Beurteilung einer gerichtlich angefochtenen Ausweisung ist seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.2007 (1 C 45/06 - BVerwGE 130, 20 [22]) generell auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen.
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09
    Eine Ausweisung kann ihren ordnungsrechtlichen Zweck sowohl unter spezialpräventiven als auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten auch dann erreichen, wenn sie nicht zu einer Abschiebung des Ausländers in sein Heimatland, sondern "nur" zu einer Verschlechterung seiner aufenthaltsrechtlichen Position im Bundesgebiet führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.2004 - 1 C 25.03 -, BVerwGE 121, 356 [362]).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09
    Danach obliegt es dem ausreisepflichtigen Ausländer, alles in seiner Kraft Stehende und ihm Zumutbare dazu beizutragen, damit etwaige Ausreisehindernisse überwunden werden; nur von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen dürfen dem Ausländer nicht abverlangt werden (BVerwG, Beschl. v. 10.03.2009 - 1 B 4.09 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11).
  • VGH Bayern, 19.12.2005 - 24 C 05.2856

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09
    Zusätzliche Obliegenheiten treffen ihn nur, wenn die Behörde einen entsprechenden Anstoß in Richtung einer bestimmten Maßnahme gegeben hat (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschl. v. 19.12.2005 - 24 C 05.2856 -, NVwZ 2006, 1311).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09
    Die beiden ersten Straftaten mögen - jeweils für sich betrachtet - (noch) geringfügig im Sinne dieser Regelung gewesen sein, da die in Nr. 55.2.2.3.1 der vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG benannte Bagatellgrenze von 30 Tagessätzen jeweils nicht erreicht wurde (vgl. hierzu Beschl. d. Senats vom 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1996 - 12 M 6122/96

    Aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Art. 8 EMRK; Aufenthaltsbefugnis; Ehe und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09
    Eine Abschiebung eines Ausländers ohne die übrigen Familienmitglieder kann zwar Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK verletzen, wenn Hindernisse für ein gemeinsames Familienleben in einem "Heimatstaat" vorliegen (vgl. NdsOVG, Beschl. 26.11.1996 - 12 M 6122/96 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2010 - 2 L 82/09

    Abwägung von privatem und öffentlichem Interesse bei einer beabsichtigten

    Die Zulassung ist dagegen zu versagen, wenn sich die vom Zulassungsantragsteller geäußerten Zweifel ohne Weiteres ausräumen lassen (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2010 - 2 L 135/09 -, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 19 C 16.670

    Keine unverschuldete Hinderung an der Ausreise bei unzureichender Mitwirkung an

    Von einem Staatenlosen können weitreichende Bemühungen um die Verleihung einer in Betracht kommenden Staatsangehörigkeit verlangt werden, wozu gehört, den förmlichen Anforderungen zu entsprechen, die das als Aufnahmestaat in Betracht kommende Land für Einbürgerungsanträge aufgestellt hat (vgl. BVerwG, B.v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 20.4.2010 - 2 L 135/09 - juris Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 L 281/06

    Auslegung einer nur als Bestandteil einer Richtlinie anzuwendenden Rechtsnorm

    Die Zulassung ist dagegen zu versagen, wenn sich die vom Zulassungsantragsteller geäußerten Zweifel ohne weiteres ausräumen lassen (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2010 - 2 L 135/09 - , m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2010 - 2 L 84/09

    Widerruf einer Subventionsbewilligung innerhalb eines Rückforderungsbescheides;

    Die Zulassung ist dagegen zu versagen, wenn sich die vom Zulassungsantragsteller geäußerten Zweifel ohne Weiteres ausräumen lassen (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2010 - 2 L 135/09 -, m.w.N.).
  • VG Berlin, 24.09.2012 - 21 K 37.11

    Ausweisung trotz langjährigen Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet

    Denn es ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass der Kläger auch nur ansatzweise den Aufforderungen der Ausländerbehörde nachgekommen ist, sich um ein Heimreisedokument zu bemühen (vgl. zu vorstehendem Aspekt OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - 3 B 23.11 - UA S. 25 und 33; ferner OVG Bautzen, Beschluss vom 20. April 2010 - 2 L 135/09 - Juris Rdnr. 5).
  • VG Bayreuth, 26.03.2018 - B 6 K 18.82

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder eines

    Von einem Staatenlosen können weitreichende Bemühungen um die Verleihung einer in Betracht kommenden Staatsangehörigkeit verlangt werden, wozu gehört, den förmlichen Anforderungen zu entsprechen, die das als Aufnahmestaat in Betracht kommende Land für Einbürgerungsanträge aufgestellt hat (vgl. BVerwG, B.v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 20.4.2010 - 2 L 135/09 - juris Rn. 5).
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